Ermittlung von Unternehmenswerten
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Professionell. Fundiert. Unabhängig.

Die Bewertung eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung ist in vielen Fällen zwingend erforderlich oder zumindest dringend zu empfehlen. Zu den häufigsten Bewertungsanlässen gehören der Kauf und Verkauf von Unternehmen, die Abfindung ausgeschiedener Gesellschafter, Erbauseinandersetzungen und Ehescheidungen sowie die damit regelmäßig verbundenen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus sind Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auch für Zwecke der Besteuerung (Erbschaft- oder Schenkungsteuer, Ertragsteuern) zu bewerten.

 

Bei diesen und weiteren Bewertungsanlässen stehen wir unseren Mandanten als Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter zur Verfügung. Wir ermitteln Unternehmenswerte, überprüfen bereits vorliegende Wertermittlungen und begleiten unsere Mandanten als Sachverständige für Unternehmensbewertung in gerichtlichen Auseinandersetzungen und außergerichtlichen Verhandlungen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei bewertungsnahen Fragestellungen: Wir erstellen Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Investitionsprojekte, entwickeln Unternehmensplanungen und beraten unsere Mandanten hinsichtlich der bewertungsbezogenen Aspekte bei der Gestaltung gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln.

 

So vielfältig wie die Anlässe für eine Unternehmensbewertung ist auch unsere Mandantenstruktur. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Gesellschafter von Unternehmen, Partner von freiberuflichen Praxen und Kanzleien, Richter bzw. Gerichte, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Parteien in familien- und erbrechtlichen Verfahren.